Pensionszusagen – Blei in den Unternehmensbilanzen
Die hohen Verpflichtungswerte aus Pensionszusagen und deren häufig völlig unzureichende Ausfinanzierung bergen für Unternehmen un-kalkulierbare betriebswirtschaftliche Risiken.
Insbesondere bei der Unternehmensübergabe, dem Unternehmensverkauf, im internationalen Geschäftsverkehr oder bei der Unternehmensliquidation stellen Pensionszusagen deshalb ein oftmals unüberwindbares Hemmnis dar. Diese Tatsache wird durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) weiter verschärft.
Der nach den Vorschriften des BilMoG ab dem Jahr 2010 verpflichtende Einbezug zukünftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rententrends führt in der Regel zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionsrück-stellungen in den Handelsbilanzen. Die Regelungen über die steuerliche Absetzbarkeit von Pensionsverpflichtungen bleiben unverändert erhalten.
Da Pensionsrückstellungen zum Fremdkapital eines Unternehmens gehören verschlechtern sich die einschlägigen Bilanzkennzahlen, wie z. B. der Verschuldungsgrad des Unternehmens häufig drastisch. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf das Unternehmensrating und damit verbunden der Kreditkonditionen geraten Pensionsrückstellungen immer stärker in die Diskussion.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Unternehmer zunehmend bestrebt sind, sich der negativen Auswirkungen von Pensionsverpflichtungen zu entledigen. Dieses Bestreben zeigt sich insbesondere in Krisenzeiten, denn Pensionsverpflichtungen gefährden das finanzielle Fundament eines jeden Unternehmens und stehen bei unzureichender Rückdeckung einem zukünftigen ertragreichen Wachstum entgegen.
Neben der Sanierung bestehender Pensionszusagen durch die Anpassung des Rückdeckungskonzepts stellt die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger eine hervorragende Alternative dar.
Unter dem Begriff „Auslagerung“ versteht man die Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger, d. h. einen Wechsel des Durchführungswegs. Dieser hat die Eliminierung oder Kürzung der Pensionsrückstellungen in der Unternehmensbilanz zur Folge. Mit einer Auslagerung wird also die teilweise oder vollständige Auflösung der Pensionsrückstellungen erreicht.
Weitere Informationen
Fachinfo Auslagerungsmodelle (PDF, 162 KByte)
Flyer Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (PDF, 561 KByte)